Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren eine Demonstration am Sonntag auf der A9 in München zugelassen. Die Stadt hatte zuvor ein Versammlungsverbot ausgesprochen. Die A9 muss voraussichtlich stadteinwärts gesperrt werden.
In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Demonstration am Sonntag auf der Autobahn 9 in München zugelassen. Das teilte ein Justizsprecher am Samstag mit. Die Teilnehmer wollen laut BayVGH unter anderem gegen die strafrechtliche Verfolgung von Personen demonstrieren, die sich während dervon einer Autobahnbrücke an der A9 bei Freising abgeseilt hatten. Die Aktion soll am Sonntag um 12.
Den Antrag hierfür hatte die Stadt München abgelehnt und ein Versammlungsverbot ausgesprochen. Mit Beschluss von Freitagabend erachtete der BayVGH dieses Verbot den Angaben nach für voraussichtlich rechtswidrig und ließ die Demonstration zu - allerdings nur für 45 statt für die beantragten 90 Minuten.
Nach dem Versammlungsverbot durch die Stadt hatte der Antragssteller dagegen beim Verwaltungsgericht München Klage und Eilantrag eingereicht. Letzterer wurde am Donnerstag abgelehnt. Diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes änderte der BayVGH seinem Sprecher zufolge nun ab und ordnete aufschiebende Wirkung der Klage an.
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