Ein Hamburger Gericht hat zwei Mitglieder der „Letzten Generation“ verurteilt. Sie hatten an einer Blockade auf den Elbbrücken teilgenommen.
HAMBURG taz | Melanie Guttmann hat Fragen. An die Menschheit und an den deutschen Rechtsstaat. Stellvertretend fragt sie Richter Felix Lautenschlager am Amtsgericht Hamburg-Harburg am vergangenen Mittwoch: „Wie gegenwärtig muss die Klimakrise noch werden, damit Handeln dagegen legal ist?“
Hintergrund ist eine Aktion vom 4. Februar 2022, eine der ersten Blockaden der Klimaschutzgruppe in Hamburg. Mit sechs weiteren Personen sollen die beiden Aktivist*innen die fünfspurige Straße auf den Elbbrücken blockiert haben und so kurz vor 8 Uhr morgens einen Stau im Berufsverkehr verursacht haben. Das räumen beide gleich zu Beginn des Prozesses bereitwillig ein.
Ein Polizist und zwei Autofahrer als Zeugen Wie lange diese Störung gedauert hat, wollte die Staatsanwaltschaft genauer wissen, deswegen hat sie einen Polizeibeamten und zwei betroffene Autofahrer als Zeugen geladen. Die Autofahrer berichten, dass sie ungefähr eine halbe Stunde aufgehalten worden seien. Beide seien deshalb zu spät zur Arbeit gekommen, erzählen sie.
Das sieht der Vorsitzende Richter anders. Er findet zwar, dass „Klimaschutz ein Ziel von herausragender Bedeutung“ ist, hält die Blockade von „Hunderten von unbeteiligten Autofahrern“ aber nicht für angemessen. Er ermahnt die Aktivist*innen, dass es ihnen nicht zustehe, in die Bewegungsfreiheit Unbeteiligter einzugreifen. Maßnahmen gegen den Klimaschutz müssten immer noch im Rahmen demokratischer Prozesse entschieden werden, so der Richter.
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