Was darf Verdachtsberichterstattung? Wenn man der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ glauben darf: alles. Das heißt auch die Beschuldigung von Politikern ohne wirklichen Beweis.
Symbol oder Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eineEin Informant, pensionierter Gymnasiallehrer an einer bayerischen Schule, meldet sich bei einer der führenden Zeitungen des Landes. Er habe etwas, was die Redaktion interessieren könnte und geeignet sei, den Ruf eines prominenten Politikers zu zerstören.
Die Chefredaktion entscheidet dennoch, die Geschichte groß zu bringen, auf der Titelseite, mit einem Foto des Beschuldigten. Es liest sich so, als ob die Schuld feststehen würde. Wir wissen, wie die Sache weitergegangen ist. Hubert Aiwanger hat dementiert, er hatte auch gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ausführlich dementiert, jedenfalls ausführlicher, als es dann Eingang in den Text fand. Dann outet sich der Bruder als Urheber der Schmierschrift.
Man veröffentlicht den denkbar schlimmsten Vorwurf, den man einem Politiker machen kann. Als sich die entscheidende Anschuldigung als falsch beziehungsweise nicht beweisbar herausstellt, sagt man einfach: Aber alles andere stimmte ja. Wie soll man das nennen? „Kampagnenjournalismus“ ist als Wort zu schwach. Kampagnen gibt es im Journalismus viele, aber Kampagne bedeutet nicht, dass man mit unbewiesenen Vorwürfen um sich schmeißen darf.
Einige tun jetzt so, als sei es im Grunde egal, wer die infamen Zeilen in die Schreibmaschine hackte, der ältere oder der jüngere Bruder. Eine Personalunion der Schuld. Wir sollten uns gut überlegen, ob wir dieser Argumentation folgen wollen. Wer von der konkreten Tatzuschreibung abweicht, gerät in Teufels Küche.
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