'Es lag nie in der Absicht der FC Bayern München AG, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berechtigten Lohn vorzuenthalten.'
Das im November 2021 eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Bayern hinsichtlich etwaiger Mindestlohnunterschreitungen am FC Bayern Campus ist damit rechtskräftig abgeschlossen.Die FC Bayern München AG, heißt es in einer Mitteilung des Bayern-Vorstandes von Donnerstag, werde "die rechnerisch ermittelten Unterschreitungen an die Bundeskasse entrichten".
Bereits im Herbst 2020, und damit mehr als ein Jahr vor der Eröffnung der jetzt abgeschlossenen Untersuchung, hatte der FC Bayern laut aktueller Vereinsmitteilung am Campus strukturelle Vorkehrungen getroffen, um Mindestlohnunterschreitungen in Zukunft zu vermeiden. "Hierzu gehören etwa die Anpassungen der Stundenlöhne, entsprechende umfassende Handlungsanweisungen an die jeweils Verantwortlichen, sowie die Einführung eines engmaschigen Monitorings zur Beibehaltung der strukturellen Vorkehrungen."
Seit Juli 2021 gebe es im Mannschaftsbereich bei den Jugendmannschaften keine geringfügigen Beschäftigten mehr.
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