Zwei deutsche Modefirmen sahen sich von Coronahilfen ausgeschlossen und zogen vor ein EU-Gericht. Dort wurde ihre Klage nun abgewiesen.
Das Gericht der Europäischen Union hat Klagen der Modehändler Breuninger und Falke gegen Coronahilfen für Unternehmen abgewiesen. Die Genehmigung der Unterstützung bei den Fixkosten sei verhältnismäßig und verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, entschied das Gericht. Die beiden Bekleidungsfirmen bemängelten, dass die im Herbst 2020 beschlossene Fixkostenhilfe den Wettbewerb verzerre.
Falke und Breuninger sahen sich benachteiligt, da die Regelung auf das ganze Unternehmen und nicht auf einzelne Geschäftsfelder abzielte. Sie seien von den Hilfen fast komplett ausgeschlossen, gaben sie an. Einbrüche in einzelnen Geschäftsfeldern – etwa beim Verkauf in Filialen – seien nicht berücksichtigt worden, weil es im Onlinehandel keine Einbußen gegeben habe.
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