EuGH-Urteil zu Mit-Mutterschaft in Geburtsurkunde erwartet EuGHUrteil Mutterschaft
Der EuGH entscheidet über ein Kind, das staatenlos ist, weil seine Mütter nicht als Eltern anerkannt werden.Entscheiden sich in Deutschland zwei verheiratete Frauen, ein Kind in die Welt zu setzen und gemeinschaftlich großzuziehen, wird bislang nur die gebärende Frau als Mutter in der Geburtsurkunde genannt. Zuletzt wandten sich zwei Frauen an das Oberlandesgericht Celle, weil sie als"Co-Mütter" eingetragen werden möchten. Mit einem Beschluss vom 24.
Das könnte jedoch zu eng gefasst sein und deswegen gegen die Verfassung verstoßen, meint das OLG. Nun liegt es am Bundesverfassungsgericht, im Rahmen einer Normenkontrolle zu entscheiden, ob die zivilrechtliche Vorschrift mit dem im Grundgesetz verankerten Elternrecht vereinbar ist. Grundsätzlich bieten EuGH-Entscheidungen deutschen Gerichten eine wichtige Orientierung. Allerdings lässt sich das anstehende Urteil möglicherweise nicht direkt auf den deutschen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht übertragen: Beide Frauen, die dort klagen, haben dieselbe Staatsangehörigkeit.
Aufmerksam gelegen haben dürften die deutschen Richterinnen und Richter auch den Ampel-Koalitionsvertrag, in den die Mit-Mutterschaft explizit aufgenommen wurde:"Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist", heißt es darin - und an späterer Stelle:"Auch außerhalb der Ehe soll die Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden...
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