Die Preisänderungsklausel des Verbundes wird vom Landesgericht für ungültig erklärt. Tausende Kunden könnten jetzt Geld zurückbekommen. Die Details.
Das Handelsgericht Wien hat laut APA eine Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Der Verein für Konsumenteninformation hatte geklagt, nachdem der Verbund auf Basis dieser Klausel die Preise erhöht hatte. Hält das Urteil, könnten nun tausende Kunden Geld kriegen.
Der Verein für Konsumenteninformation teilte mit, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Nach Ansicht des VKI seien die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten.Der Verbund hatte im März 2022 für seine Haushalts- und Gewerbekunden eine Preiserhöhung per 1. Mai 2022 angekündigt.
Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex Bezug nahm. Weil der Verbund damit wirbt, seinen Strom zu 100 Prozent aus Wasserkraftwerken zu beziehen, hat der VKI gegen genau diese Klausel geklagt.Das Handelsgericht hat diese nun für unzulässig erklärt – das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verbund erklärte, man werde das Urteil analysieren und dagegen ein Rechtsmittel erheben, heißt es in dem Bericht weiter.
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