EQS-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-HV: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.12.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

zugänglich. Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung erläutert.Vorstand und Aufsichtsrat haben jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung zur Billigung oder Erörterung vorzulegen.

Neben der festen Vergütung, der Auslagenerstattung und der Einbeziehung in die D&O-Versicherung soll es auch weiterhin keine sonstigen Vergütungsbestandteile wie Tantiemen oder Sitzungsgelder geben. Dies dient der vom wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft und der Häufigkeit der Aufsichtsratssitzungen unbeeinflussten Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungstätigkeit."1.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollten aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 8. Dezember 2024, 24:00 Uhr , bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der im Abschnitt"Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten" genannten Postadresse, oder E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Vollmachtserteilung eingehen.

Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Eintrittskarte übersandten bzw. auf der Internetseite verfügbaren Formular entnehmen.Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unterDiese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß.

Der Vergütungsbericht wurde von Aufsichtsrat und Vorstand erstellt. Der Bericht und der gesonderte Vermerk nach § 162 AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die variable Vergütung ist für Herrn Peter Bauch mit einem Drittel der Maximalvergütung brutto begrenzt, für Herrn Simon Berger mit TEUR 55 brutto. Daraus folgt eine Maximalvergütung von TEUR 450 brutto zuzüglich Nebenleistungen für Herrn Peter Bauch und eine Maximalvergütung von TEUR 275 brutto zuzüglich Nebenleistungen für Herrn Simon Berger, welche, wie in der nachfolgenden Übersicht ersichtlich ist, nicht überschritten wurde.

2 Aufgrund einer Abweichung vom abgestimmten Vergütungssystem wurden die Vorstandsverträge rückwirkend zum 1. Juli 2021 angepasst. Die sich daraus ergebende Überbezahlung wurde zurückbezahlt bzw. mit Vergütungen des folgenden Geschäftsjahres verrechnet. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs.

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