Senat und Investor liefern sich seit Jahren einen Dauerstreit um das ehemalige Spaßbad SEZ in Berlin- Friedrichshain. Der Investor musste nun eine weitere Niederlage erleiden.
Im jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum in Berlin-Friedrichshain hat der sächsische Investor eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat am Montag eine Schadenersatzklage des Mannes als unbegründet abgewiesen, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Aus Sicht des Investors steht ihm Schadenersatz zu wegen ausgefallener Mieten beziehungsweise höherer Kosten bei Bauarbeiten im Zuge eines geplanten Umbaus auf dem Gelände des einstigen Vorzeige-Erlebnisbades der DDR. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden, wie es hieß.
Der sächsische Investor hatte das ehemalige SEZ-Gelände 2003 für einen symbolischen Euro aus dem Liegenschaftsfonds Berlins gekauft. Das Freizeitbad, das jahrelang Verluste machte, war damals bereits geschlossen. Der Käufer wurde damals verpflichtet, bis 2007 wieder einen Badebetrieb im SEZ zu schaffen. Andernfalls bestehe das Recht auf Rückkauf durch den Liegenschaftsfonds.
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Investor verliert im Streit um früheres DDR-Vorzeigebad SEZIm jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Berlin-Friedrichshain hat der sächsische Investor eine weitere Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin hat am Montag eine Schadenersatzklage des Mannes als unbegründet abgewiesen, wie ein Justizsprecher mitteilte. Aus Sicht des Investors steht ihm Schadenersatz zu wegen ausgefallener Mieten beziehungsweise höherer Kosten bei Bauarbeiten im Zuge eines geplanten Umbaus auf dem Gelände des einstigen Vorzeige-Erlebnisbades der DDR. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht eingelegt werden, wie es hieß.
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