Rentner, Minijobber, Selbstständige – die Auszahlung der Energiepauschale hat nicht bei jedem funktioniert. Andere bekommen Zahlungen doppelt. Was nun zu tun ist.
auf den Weg gebracht. Erwerbstätige und Rentner erhalten 300 Euro, Studierende eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Noch haben längst nicht alle ihr Geld erhalten und Studierende können den Zuschuss frühestens Mitte März beantragen.Einen Anspruch auf die Energiepreispauschalen haben alle, die im Jahr 2022 Erwerbseinkünfte hatten.
In meinen Seminaren ist die Energiepreispauschale momentan das Topthema, denn selbst Steuerberater haben Mühe, in den Steuererklärungen die richtigen Angaben dazu zu machen.Ein Sonderfall sind Minijobber. „Sie erhalten ihren Lohn und die EPP steuerfrei, aber ihre Arbeitgeber waren häufig nicht verpflichtet, die Pauschale auszuzahlen“, erklärt Thomas Arndt, Steuerberater aus Berlin.
Für die Finanzämter bedeuten die zusätzlichen Steuererklärungen viel Mehrarbeit. Darauf war bereits im Gesetzesentwurf zur EPP hingewiesen worden, und die Steuergewerkschaft warnte schon im vergangenen Jahr, dass Steuerzahler dieses Jahr länger auf ihren Bescheid warten müssen. Auch Rentner müssen die Energiepreispauschale versteuern. Anders als bei Erwerbstätigen gilt bei ihnen jedoch das übliche Zu- und Abflussprinzip, bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem Handelsblatt.
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