Eilantrag der Ukraine am IGH: Worte statt Waffen Ukraine IGH
Gericht soll russische Rechtfertigung überprüfen
In dem Verfahren trägt die Ukraine nun vor: Russland rechtfertige seinen Angriff damit, dass es behaupte, in der Ostukraine begehe die Ukraine einen Völkermord. Und - so Moskaus Lesart - vor diesem Völkermord beschütze Russland die dortige Bevölkerung mit seinem Angriff.
Die Ukraine beantragt deshalb, dass der Internationale Gerichtshof unter anderem feststellt, dass in der Ostukraine kein Völkermord begangen wird - anders als es Russland darstellt. Und dass Russland weder seinen Angriff auf die Ukraine noch die Anerkennung der Separatistengebiete damit rechtfertigen kann, es"verhüte und bestrafe" einen Völkermord.
Die Urteile sind zwar bindend, doch viele Möglichkeiten, die Entscheidung durchzusetzen, hat der Gerichtshof nicht. Kommt eine Streitpartei ihren Verpflichtungen aus einem Urteil des Gerichtshofs nicht nach, kann die andere Partei zwar den UN-Sicherheitsrat einschalten. Der wiederum kann Empfehlungen abgeben oder Maßnahmen beschließen, um dem Urteil Wirksamkeit zu verschaffen. Doch im UN-Sicherheitsrat hat Russland ein Veto-Recht.
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