Anna Sorokin wird vorerst nicht nach Deutschland abgeschoben.
Die deutsche Hochstaplerin Anna Sorokin bleibt zunächst weiter in Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE. Eine im November 2021 erteilte Notfall-Bleibegenehmigung habe vorerst weiter Bestand, teilte die Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in New York mit. Sorokin werde bis zu ihrer „ausstehenden Abschiebung“ zunächst weiter in Gewahrsam der Behörde bleiben, wo sie sich seit dem 25. März 2021 befindet.
Details zur ausstehenden Abschiebung wollte die Behörde „aus operativen Sicherheitsgründen“ nicht nennen. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, dass Sorokin bereits in dieser Woche nach Deutschland abgeschoben werden könnte. Die „Bild“-Zeitung berichtete etwa, Sorokin habe sich kurzfristig erfolgreich gegen ihre Abschiebung gewehrt. Ihr Anwalt Manny Arora sagte der Zeitung, ein weiterer Antrag sei geplant, um die Abschiebung zu verhindern.
[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.] Die 1991 in der Nähe von Moskau geborene Sorokin war als Teenager mit ihren Eltern nach Deutschland gezogen und hatte dann in Eschweiler bei Aachen Abitur gemacht. Danach zog sie über London und Paris nach New York, wo sie sich in der High Society Manhattans unter dem Pseudonym Anna Delvey als Millionenerbin ausgab und - so urteilte ein Gericht 2019 - Leistungen im Wert von mehr als 200.000 Dollar erschlich.
Plötzlich Netflix-StarSorokin wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, kam aber Anfang 2021 wegen guter Führung wieder frei. Kurz darauf wurde sie wegen eines abgelaufenen Visums wieder festgenommen und sitzt seitdem in der Einrichtung der Einwanderungsbehörde ICE. Gegen eine Abschiebung nach Deutschland hat sie mehrmals Einspruch eingelegt.
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