Auch die zweite Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses hat am Donnerstag ohne Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stattgefunden. Die Ministerin ließ sich von ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin vertreten. Die Union kritisierte dies scharf.
Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik , Arne Schönbohm.Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird mitten im hessischen Wahlkampf von der Causa Schönbohm eingeholt. Die Union kritisierte am Donnerstag sehr scharf, dass sich die hessische SPD-Spitzenkandidatin bei der kurzfristig anberaumten Sitzung des Bundestags-Innenausschusses in der Causa Schönbohm von einer Parlamentarischen Staatssekretärin vertreten ließ.
„Sie hat sich dieser Gelegenheit heute erneut entzogen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm , nach der Sitzung. Es zeige, dass die Ministerin zu keinem Zeitpunkt vorgehabt habe, dem Ausschuss Rede und Antwort zu stellen. Dies nähere den Verdacht, dass sie etwas zu verbergen habe.
Faeser hatte Arne Schönbohm im vergangenen Jahr als Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik abgesetzt. Schönbohm geht gerichtlich gegen seine Abberufung vor, die mit einer angeblichen Nähe zu Russland begründet worden war. Er fühlt sich zu Unrecht verdächtigt. Über die Vorwürfe hatte zuvor das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann berichtet.
Die Kritik der Union, dass angeblich der Inlandsgeheimdienst instrumentalisiert worden sei, wies die SPD zurück. Es sei „ungeheuerlich“, dass der Vorwurf erneut in den Raum gestellt werde, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. Dies sei in der Sitzung am Donnerstag eindeutig noch einmal dargelegt worden.
Bereits am Dienstag hatte Faeser ihre Teilnahme an einer Sitzung des Innenausschusses abgesagt. CDU und CSU forderten daraufhin eine erneute Sitzung, um die Befragung der Ministerin nachzuholen. Die Ampel-Koalition lehnte dies ab. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags ist eine Einberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt allerdings verpflichtend, „wenn es eine Fraktion im Ausschuss oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses unter Angabe der Tagesordnung verlangt“.
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