Deutsche Bahn: Suchfunktion »Schnellste Verbindungen anzeigen« ist laut Gerichtsurteil irreführend

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Deutsche Bahn: Suchfunktion »Schnellste Verbindungen anzeigen« ist laut Gerichtsurteil irreführend
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Fast jeder Bahnreisende kennt die Suchfunktion »Schnellste Verbindungen anzeigen«, aber das Unternehmen hat juristischen Ärger mit diesem Onlineangebot. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Funktion untersagt – wegen Irreführung.

Es ist eine praktische Suchfunktion, aber hält diese auch, was sie verspricht? Im Streit um die voreingestellte Option »Schnellste Verbindungen anzeigen« hat die Deutsche Bahn bei ihrer Online-Fahrplanauskunft vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Frankfurt untersagte nach eigenen Angaben vom Montag wegen Irreführung das Anbieten der Suchoption .

Was ist das Problem daran? Angezeigt wird dem Gericht zufolge bei der Fahrplanauskunft im Netz und in der Navigator-App der Bahn zwar zunächst die absolut schnellste Verbindung. Ausgehend von dieser zeige das Programm dann aber – entweder vorwärts oder rückwärts – die jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen.

Die Ausgestaltung der Auskunft sei irreführend und damit unlauter, begründete das OLG seine Entscheidung. Kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der schnellsten Verbindung lägen, würden nicht angezeigt. »Verbraucher werden davon ausgehen, dass es sich bei den angezeigten Verbindungen, wie beworben, um die schnellsten Verbindungen zu ihrer Suchanfrage handelt...«, erläuterte das OLG.

Derzeit ist die Suchfunktion noch online nutzbar – sowohl auf www.bahn.de als auch in der App. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben nun, wie es auf das Gerichtsurteil reagieren wird. Das sagte eine Bahnsprecherin dem SPIEGEL auf Nachfrage.Die Bahn verwende für die Verbindungsauskunft ein Standardprodukt eines externen Anbieters, sagte eine Bahn-Sprecherin.

Das Landgericht Frankfurt hatte den Unterlassungsantrag eines Unternehmens, das Transportleistungen im Schienenpersonennahverkehr anbietet, zurückgewiesen . Die Beschwerde dagegen hatte vor dem OLG Erfolg. Die Entscheidung im Eilverfahren sei nicht anfechtbar, teilte das OLG mit.Auf diesem Gerät weiterlesen

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