Brandenburg will Staatsleistungen für Kirchen beibehalten. Bislang sei dem Ministerium kein konsensfähiges Modell bekannt, Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche abzulösen.
Brandenburg lehnt ein Aus für die Staatsleistungen an die Kirchen durch eine Ablösezahlung derzeit ab. „Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich mit dem Vorhaben befasst und steht ihm kritisch gegenüber“, sagte ein Sprecher des Kulturministeriums dem Evangelischen Pressedienst in Potsdam: „Diese Auffassung teilen wir.“ Bislang sei dem Ministerium „kein für alle Beteiligten konsensfähiges Ablöse-Modell bekannt“.
Dies könne sich jedoch in Abhängigkeit von der Übertragung des Ergebnisses der anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder noch ändern, sagte der Sprecher. Hintergrund sei, dass die Entwicklung der Beamtenbesoldung im Land für die Dynamisierung der Leistungen des Landes an die Kirchen maßstäblich sei.
Die Leistungen des Landes nach dem evangelischen Staatskirchenvertrag von 1996 und nach dem Staatsvertrag mit dem Vatikan von 2003 würden pauschal ausgereicht und unterlägen keiner Zweckbindung, sagte der Sprecher. Staatsleistungen erhalten die Kirchen unter anderem als Entschädigung für Enteignungen im Zuge der Säkularisierung. Dies durch eine Ablösezahlung zu beenden, wurde bereits 1919 in der Weimarer Reichsverfassung und 1949 erneut im Grundgesetz festgelegt.
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