Laut dem Zwischenbericht der Enteignungskommission darf das Land Wohnungskonzerne vergesellschaften. Das Thema Mieten wird wieder Wahlkampfthema.
BERLIN taz/dpa | Mitten im aufkommenden Wahlkampf erhält die Debatte um eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen neuen Schwung. Am Freitag sind erste Details des Zwischenberichts der vom Senat eingesetzen Expert*innenkommission bekannt geworden. Aus dem gut zehnseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, geht hervor, dass das 13-köpfige Gremium klar eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht.
Genau dafür hatte sich eine große Mehrheit der Berliner*innen am 26. September 2021 in einem entsprechenden Volksentscheid ausgesprochen – der anders als die Wahlen am selben Tag auch nicht wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden muss. Danach sollen Unternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, enteignet werden.
Am 12. Februar muss in die Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden, nachdem das Landesverfassungsgericht die Abstimmung vom 26. September 2021 für ungültig erklärt hatte. Im damaligen Wahlkampf hatte die Enteignungs- und Mietenfrage eine zentrale Rolle gespielt. Dies werde sich nun wiederholen, hatte Kultursenator Klaus Lederer der taz bereits vor zwei Wochen gesagt: „Diese Wahl wird wieder eine Mietenwahl.
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