💼 Das Landgericht München I hat entschieden: Teile der DAZN Nutzungsbedingungen sind ungültig. Streaming
Das Landgericht München I hat entschieden , dass Teile der Nutzungsbedingungen des Streaming-Dienstes DAZN ungültig sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt und gewonnen. Für Abonnenten ist insbesondere die Klausel um die Preisanpassungen spannend, die die Richter als intransparent bewerteten.Die von DAZN verwendete Preisanpassungsklausel sah vor, dass der Anbieter den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte.
Die Nutzungsbedingungen sahen zudem vor, dass die Gestaltung und die Verfügbarkeit der Vertragsinhalte eines Online-Videodienstes mit der Zeit variieren könnten. Das Landgericht sah darin ein einseitiges Variationsrecht, das es DAZN ermögliche, den Vertrag so weit abzuändern, dass überhaupt keine Sportveranstaltungen mehr übertragen würden. Dies sei nach Auffassung des Gerichts für die Kunden nicht zumutbar.
Neben den Änderungsklauseln beanstandete der VZBV weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Der VZBV klagte auf Unterlassung der Verwendung von insgesamt zwölf Klauseln. Während des Klageverfahrens gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbliebenen neun Klauseln gab das Landgericht München I dem VZBV Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.
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