NÜNBERG - Weil eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, nutzen einige Senioren den Service 'Essen auf Rädern'. Die Mehrkosten aber von der Steuer abzusetzen ist nicht möglich. Jüngst hat das Finanzgericht Münster einen Fall abgelehnt.
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Nicht jeder ist im hohen Alter in der Lage, sein Essen selbst zuzubereiten. Essen auf Rädern ist in der Regel kostspielig - von der Steuer abgesetzt werden kann es jedoch nicht.- Weil eine Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, nutzen einige Senioren den Service"Essen auf Rädern". Die Mehrkosten aber von der Steuer abzusetzen ist nicht möglich. Jüngst hat das Finanzgericht Münster einen Fall abgelehnt.
Im aktuell entschiedenen Fall versuchte ein Paar, den Fiskus an den 1.541 Euro Kosten für ihr "Essen auf Rädern" zu beteiligen. Bei den Gatten lagen die Pflegegrade 2 und 3 sowie ein zusätzlicher Grad der Behinderung von 100 mit Merkzeichen G vor. Da sich beide nicht selbst verpflegen konnten, waren sie auf Essenslieferungen angewiesen. Aufgrund dieser Zwangsläufigkeit versuchten sie, den steuerlichen Abzug als außergewöhnliche Belastung zu erwirken.
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