Der Verfassungsschutz sieht die AfD als Gefahr für die Demokratie und will sie überwachen. Die Partei wehrt sich gegen eine Einstufung als Verdachtsfall.
Es ist wohl einer der wichtigsten Termine in der Geschichte der AfD. Wenn an diesem Dienstag der Fall mit dem Aktenzeichen 13 K 326/21 vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt wird, geht es nicht um weniger als um die Zukunft der radikal rechten Partei.
Gericht stoppte die Beobachtung - vorerstAls im Januar 2021 bekannt wird, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall einstufen wird, versucht die Partei dem zuvorzukommen. Sie reicht Klage ein und strengt ein Eilverfahren an. Sie will verhindern, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall behandelt oder das öffentlich bekannt gibt. Es drohe ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentiert die AfD.
In dieser Woche vor Gericht verhandelt werden nun vier Klageverfahren: Neben der Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall behandeln darf, klagt die AfD gegen die Einstufung des offiziell aufgelösten „Flügels“ um Björn Höcke als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD klagt gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes, der „Flügel“ habe 7000 Mitglieder.
Meuthens Austritt stützt die Argumentation des BfVMeuthen hatte zwar schon im vergangenen Jahr angekündigt, er werde beim kommenden Bundesparteitag nicht noch einmal als AfD-Vorsitzender antreten. Als er dann aber seinen Austritt verkündete, war das selbst für manche von Meuthens Verbündete eine Überraschung.
AfD solidarisierte sich mit Querdenker-ProtestenTatsächlich gibt es eine Reihe weiterer Anzeichen dafür, dass sich die AfD im vergangenen Jahr weiter radikalisiert hat. Als Beispiel werden in Geheimdienstkreisen die Bürgerkriegsfantasien genannt, die in der Telegram-Chatgruppe „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ kursierten. Ihr gehörten AfD-Bundestags- und Landtagsabgeordnete an.
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