Trotz geltender Unschuldsvermutung hätte die Kulturbranche im Fall Fall Florian Teichtmeister deutlich mehr Schritte unternehmen können, als sie es getan hat. 👉
In „Corsage“ spielt Teichtmeister Kaiser Franz Joseph, der sich liebevoll um seine Tocher kümmert Foto: Film AG/Alamode Film/dpa
Was im österreichischen Strafgesetzbuch im Paragraf 207a „pornographische Darstellung einer unmündigen Person“ heißt, bedeutet in diesem Fall Tausende Fotos von Genitalien oder Missbrauchsszenen, das geht aus dem Strafantrag hervor aus dem verschiedene Medien zitieren. Die Opfer sind teilweise noch nicht einmal 14 Jahre alt. Medienberichten zufolge soll Teichtmeister auch selbst Minderjährige an Filmsets fotografiert und daraus Collagen erstellt haben.
Um die erste Frage zu beantworten, muss man zurückgehen ins Jahr 2021. Im August setzte die Ex-Freundin Teichtmeisters einen Notruf ab, sie beschuldigte ihn der häuslichen Gewalt und lieferte einen Hinweis auf die Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen auf seinem Handy. Die Ermittlungen der Polizei begannen, einen Monat später sickerte die Nachricht an verschiedene Medien durch.
Eine andere, die davon wusste, ist Marie Kreuzer, die Regisseurin von „Corsage“. Auch Kreuzer hörte im September 2021 von den Gerüchten und ging mit Teichtmeister ins Gespräch. Der Film ist zu dem Zeitpunkt schon abgedreht, aber noch nicht fertig produziert.
Mittlerweile ist die Frage der Schuld geklärt. Ein Gerichtsurteil steht zwar noch aus, aber Teichtmeister ist geständig. Anhand der Reaktionen aus der Branche lässt sich ablesen, dass viele die Karriere des Schauspielers für beendet sehen.
Der Krimi solle zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr gezeigt werden, dann allerdings ohne Teichtmeister, die circa 40 Sekunden lange Schlussszene mit ihm wurde rausgekürzt. Auf die Frage, ob es Wiederholungen der anderen Episoden geben soll, schreibt das ZDF: „Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens werden wir über das weitere Vorgehen beraten.“
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