Im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind mehrere Betriebe vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Arbeiter zwischen Schweinehälften: Betriebe der Fleischindustrie sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Wursthersteller und Zeitarbeitsfirmen hatten gegen die seit April letzten Jahres geltenden Arbeitsvorschriften geklagt, die nach den Skandalen in der Fleischindustrie erlassen worden waren. So ist Leiharbeit kaum noch möglich. Schlachten, Zerlegen und Fleisch verarbeiten dürfen nur noch eigene Arbeiter, sogenannte"Selbstständige" oder Werkvertragsunternehmen sind nicht mehr erlaubt.
Nach Angaben des Gerichts wurden die Klagen abgewiesen, weil nicht ausreichend begründet wurde, inwieweit die neuen Regeln die Berufsfreiheit der Unternehmen verletzen.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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