Bundeskartellamt mahnt Konzern ab: Deutsche Bahn soll Daten teilen

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Das Bundeskartellamt moniert die Weigerung der DB_Bahn vernünftig mit Onlineplattformen zu kooperieren. Für die Bahnbranche hat das Folgen. kruegeranja

BERLIN taz | Es wirkt wie ein bloßer bürokratischer Akt, hat für die Bahnbranche aber weitreichende Folgen: Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn abgemahnt. Die Behörde kritisiert, dass der Staatskonzern für Reisende wichtige Daten nicht an Mobilitätsplattformen weitergibt und Onlineticketverkäufer mit restriktiven Vorschriften wie Werbeverboten belegt.

Aber: Kun­d:in­nen können nicht an Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programmen der Deutschen Bahn teilnehmen, wenn sie über die Plattformen Tickets kaufen. Der Staatskonzern stellt den Plattformen keine Prognosedaten zur Verfügung, sodass diese die Reisenden nicht über Verspätungen, Zugausfälle oder Gleiswechsel informieren können. Außerdem macht der Konzern Vorschriften zu Preisen und verbietet Werbung mit bahnspezifischen Begriffen.

Das Bundeskartellamt hat Plattformen und Deutscher Bahn den 314 Seiten füllenden Entwurf für einen Beschluss in der Sache übermittelt. Alle Seiten haben vier Wochen Zeit, ihn zu akzeptieren oder zu widersprechen und gegebenenfalls zu klagen. Die Deutsche Bahn prüfe den Entwurf rechtlich, so ein Sprecher. „Inhaltlich geht es um neuartige Fragestellungen zum Onlinevertrieb, zu denen es bislang an gefes­tigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt.

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