Mehrere Eltern haben am Bundesverfassungsgericht gegen die Masern-Impfpflicht geklagt. Sie sei nicht verfassungsgemäß. Heute wird der Beschluss bekanntgegeben.
. Ist eine Impfpflicht gerechtfertigt oder nicht? Eine andere Impfpflicht gilt hingegen schon seit zweieinhalb Jahren – gegen die Masern. Können Eltern nicht nachweisen, dass ihr Kind geimpft ist oder schon die Masern hatte, darf es nicht in die Kita. Vier betroffene Familien mit kleinen Kindern wollten das aber nicht einfach so hinnehmen und haben in Karlsruhe geklagt – erfolglos. Die Impfpflicht bleibt in Kraft.
Diese Regelung ist für die klagenden Eltern ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht. Zwei Familien hatten im Mai 2020 Eilanträge gestellt, die aber von den Verfassungsrichtern abgewiesen wurden.Die Impfpflicht gilt nicht nur in Kitas und Schulen. Die Regel gibt es auch in anderen Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, etwa in Flüchtlingsunterkünften.
Zu Beginn einer Masern-Erkrankung bekommen die Betroffenen meist hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und geht nach drei bis vier Tagen wieder zurück.
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