Die Strom- und Gaspreisbremse ist längst in Kraft. Nun soll an anderer Stelle eine Entlastungslücke geschlossen werden. Bundesmittel können fließen.
Berlin - Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets können bald mit einer Entlastung rechnen. Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Konkret geht es um Verwaltungsvereinbarungen. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten bereits seit März.
Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen - aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen.
Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten - sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen - Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen.
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