Bislang galt die staatliche Preisbremse nicht für diejenigen, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Nun soll es eine Lösung für Härtefälle geben.
Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen für private Haushalte geeinigt, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten, wie es hieß. Konkret sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.Die Referenzpreise sind: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen.
Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Der Haushalt kann einen Zuschuss von 432 Euro bekommen.Der Bund gibt die Mittel – die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder.
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