Ein unterirdischer Bunker an der Mosel voll mit IT-Technik, über die Kriminelle ihre Geschäfte abwickelten. Für acht Menschen hatte das Freiheitsstrafen zur Folge. Nun entscheidet der BGH dazu.
Rund vier Jahre nach dem Ausheben des ersten deutschen Darknetzentrums in einer früheren Nato-Bunkeranlage in Rheinland-Pfalz will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verkünden. Die Karlsruher Richter sollen heute bekanntgeben, ob das Urteil des Landgerichts Trier Bestand hat.
Die vier Niederländer, drei Deutschen und ein Bulgare im Alter von heute 24 bis 63 Jahren hingegen sind der Ansicht, dass sie nach ihrer Interpretation von deutschem und EU-Recht als Webhoster nicht für die Inhalte der von ihnen betriebenen Server verantwortlich gewesen seien und freigesprochen werden sollten.
Unter dem Firmennamen Cyberbunker warben die Betreiber damit, das Datenzentrum sei vor einem Zugriff der Polizei sicher. Für 2000 Euro pro Jahr konnte man anonym und ohne Vertrag eine Webpräsenz mieten, bezahlt am besten nicht nachvollziehbar in der Kryptowährung Bitcoin.
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