Landesgericht Krems
in Jäger aus dem Bezirk Horn musste sich vor Gericht wegen Tierquälerei verantworten. Er hatte eine Katze in einer Lebenfalle gefangen und das Tier mit einem Kopfschuss getötet. Für den 67-Jährigen setze es einen Freispruch.
„Die Fallen dienen dem Schutz von Niederwild wie Hasen oder Fasane. Auch Streunerkatzen oder wildernde Hunde sind Raubzeug und dürfen geschossen werden“, fühlt sich der Jäger nach wie vor im Recht und hat, wie er vor Gericht erklärte, keinerlei Gewissensbisse den Stubentiger einer Familie aus dem Bezirk Horn mit einem aufgesetzten Kopfschuss getötet zu haben. „Nicht schuldig“, erklärte er zum Vorwurf der Tierquälerei.
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