Seit 2017 haben die Ordnungsämter bereits das Instrument, doch es wird kaum genutzt. Nun hat Justizsenatorin Felor Badenberg ein Modellprojekt angestoßen.
Zehn Berliner Bezirke und die Justizverwaltung starten ein gemeinsames Pilotprojekt, um verstärkt gegen die Organisierte Kriminalität und ihre Einnahmequellen vorzugehen. Künftig sollen die Ordnungsämter nicht nur Bußgelder verhängen können, sondern stattdessen vermehrt illegal erwirtschaftetes Vermögen abschöpfen. Justizsenatorin Felor Badenberg stellte die Eckpunkte des Projekts am Dienstag bei der Senatssitzung vor.
Grundlage ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2017. Seither ist bereits in Strafverfahren die Abschöpfung von illegal erlangtem Vermögen bei Strafverfahren möglich. Bekanntestes Beispiel dafür ist dieim Jahr 2018. Seit der Gesetzesnovelle haben die Behörden auch bei Ordnungswidrigkeiten mehr Befugnisse. Doch die werden nach Angaben von Justizsenatorin Badenberg bislang kaum genutzt, sei es wegen Personalnot oder fehlenden rechtlicher Expertise.
Zunächst soll das neue Instrument in vier Bereichen genutzt werden: bei illegalen Spielautomaten, illegaler Prostitution, Schwarzarbeit und Verstößen gegen die Ladenöffnungsregeln. Die Ordnungsämter können – etwa bei illegalen Spielautomaten – einen Bußgeldbescheid erlassen oder eben die mit dem Gerät erlangten Gewinne abschöpfen.
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