Berliner Enteignungs-Volksentscheid: Vorsitzende der Expertenkommission lobt Kompromiss von CDU und SPD.
, kritisierte wiederum die vorgelegte Einigung: „Das vorgesehene Vergesellschaftungsrahmengesetz ist entweder überflüssig oder verfassungswidrig“, sagte er. Überflüssig sei es, wenn es schlicht die im Grundgesetz vorgesehenen Kriterien für eine Vergesellschaftung wiederhole. „Verfassungswidrig ist es, wenn das Gesetz vom Grundgesetz abweichende Voraussetzungen für eine Vergesellschaftung definiert.
, allerdings nicht mit allen Details. Die Parteien haben sich im Umgang mit dem Enteignungs-Volksentscheid darauf geeinigt, ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen – für den Fall, dass die Kommission einen verfassungskonformen Weg dafür sieht. Das Gesetz soll einen Rechtsrahmen und „objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien“ für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes festlegen.
Denn im Vertrag gibt es den Zusatz: „Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.“ Offenbar wollen CDU und SPD Zeit gewinnen. Im Mai will die Expertenkommission ihr Urteil fällen. Danach dürfte es mindestens etwa ein Jahr dauern, bis ein Gesetzesentwurf vorliegt. Schlägt man dann zwei weitere Jahre drauf, dürfte die bis 2026 laufende Legislaturperiode schon vorbei sein.Aber die im Vertrag festgehaltene Regelung hat einen praktischen Grund.
Das Rahmengesetz bedeutet, dass die Mieter*innen nach zwei weiteren Jahren Verzögerung mit einem juristisch sinnlosen Verhinderungsgesetz dastehen und die Mieten weiter explodieren.Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ lässt das nicht gelten.
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