Berlin: Klimaaktivistin nach Farbaktion auf Grundgesetz-Denkmal freigesprochen

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Eine Klimaaktivistin der Letzten Generation beschmierte zusammen mit anderen ein Denkmal in Berlin mit einer schwarzen Flüssigkeit. Weil das Kunstwerk dabei nicht beschädigt wurde, gab es nun einen Freispruch.

-Mitte vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Vorsitzende Richterin: »Ein Regenguss hätte alles weggespült.« Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen.

Die 29-jährige Studentin hatte laut Anklage mit fünf weiteren Aktivistinnen und Aktivisten der Protest-Gruppe Letzte Generation die Glasskulptur »Grundgesetz 49« unweit des BundestagsBei der Aktion am 4. März dieses Jahres habe sie zudem ein Plakat mit der Aufschrift »Erdöl oder Grundrechte« an dem Denkmal angebracht.

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