Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai

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Geschichte: Berlin: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai

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Das VG Berlin hat am Abend unsere Gefährdungsbewertung anders beurteilt und im Ergebnis das Zeigen ukrainischer Flaggen & Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den benannten Örtlichkeiten erlaubt. Wir werden gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.Zuvor hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide für den 8. und 9. Mai erlassen.

Um das „würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee“ zu gewährleisten, sei auch das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten, hatte die Polizei mitgeteilt. Es sei darüber hinaus ebenfalls untersagt, „Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen“.

„Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig.“ Wer von seinem Grundrecht Gebrauch mache, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.

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