Die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin ist beschlossene Sache. Die Umsetzung ist allerdings schwieriger als erwartet. Und das liegt nicht nur am Verfassungsgerichtshof.
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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Berlin sieht den Gesetzentwurf der Bildungsverwaltung zur Verbeamtung kritisch. Ihr fehlen insbesondere Regelungen zum finanziellen Ausgleich für Lehrkräfte, die keine Beamten werden, etwa weil sie zu alt sind. In der Tarifgemeinschaft ist Berlin Mitglied und möchte das auch bleiben. Das bedeutet aber auch, das Land kann nicht einfach seinen angestellten Lehrkräften einen x-beliebigen Zuschlag zahlen und sie damit viel besser stellen als Lehrkräfte in anderen Ländern. Wie viel ist realistisch? «Der Erwartungsrahmen ist das «Sächsische Modell»», sagte Hopp.
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