Ein Polizist musste 70 Stunden lang schwere Schutzausrüstung tragen. Rückenprobleme wertet das Verwaltungsgericht Karlsruhe aber nicht als Dienstunfall.
Erschöpfte Polizist:innen am Rande einer Demonstration während dem G20 Gipfel in Hamburg 2017 Foto: Sebastian Willnow/dpa
Am dritten von vier Tagen spürte der Polizist einen Schmerz im Rücken. Er konnte den Einsatz zwar noch zu Ende bringen, doch nach der Rückkehr stellte ein Arzt einen Bandscheibenvorfall fest. Der Polizist war monatelang arbeitsunfähig. Seit fünf Jahren kämpft der heute 37-Jährige nun um die Anerkennung der Rückenprobleme als Dienstunfall. Das Problem des Polizisten: Er kann kein konkretes Ereignis benennen, dass den Bandscheibenvorfall ausgelöst hat.
„Danach war die Einheit rund um die Uhr 70 Stunden am Stück im Einsatz“, so der Polizist. Auch in kürzeren Pausen habe man die Schutzausrüstung nicht abgelegt, weil man sich nie sicher fühlte. „Ich habe zig Steine und zig Flaschen abbekommen“. Seine Anwältin Irmgard Amberg betonte vor Gericht, wie wichtig es sei,dass Bandscheiben sich immer wieder regenerieren können, „deshalb darf die KSA maximal sechs Stunden getragen werden.
Der Polizist droht durch die Maschen des Gesetzes zu fallen. Ein Dienstunfall ist als „plötzliches“ Ereignis definiert. „Ein viertägiger Einsatz ist aber kein plötzliches Ereignis“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Neidhardt in der Verhandlung. Auch eine Berufskrankheit liege wohl nicht vor. Davon spreche man zum Beispiel, wenn jemand zehn Jahre lang schwere Lasten heben muss, aber nicht bei einem viertägigen Einsatz.
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