Kommentar zum Urteil des BVerfG zu automatisierter Datenanalyse bei der Polizei: Der Wilde Westen beim Data-Mining der Polizei ist vorbei
ein Sieg für alle, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wertschätzen. Denn die Praxis, es durch absichtliche gesetzliche Nicht-Regelung allein der Polizei und deren Dienstleistern zu überlassen, wie weit sie in die Grundrechte von Bürgern eingreifen, ist heute faktisch beendet worden. Beide angegriffenen Regelungen aus Hamburg und Hessen sind zwar verfassungswidrig, allerdings bekommt Hessen eine Gnadenfrist bis September, um nachzubessern.
Die Anhörung im Dezember drehte sich vor allem um die Ausgestaltung eines konkreten Softwareproduktes des kommerziellen Unternehmens Palantir. Das bedient seit Jahren Polizei, Geheimdienste und Militär und hat vor einigen Jahren auch die deutschen Polizeien als lukrativen Markt entdeckt.
In der Sprache des Gerichts heißt das „daten- und methodenoffene Ausgestaltung“. Mit diesem Wilden Westen beim Data-Mining der Polizei dürfte zunächst Schluss sein, insbesondere auch bei der Massendatennutzung wie bei den Funkzelleninformationen oder was beispielsweise biometrische Daten angeht. Deren Ausschluss bei der Datenanalyse benennt das Urteil explizit als eingriffsmildernd.
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