Buschmann prüft Reform: Ampel will Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren
Unfallflucht wird hart bestraft: bis zu drei Jahre Gefängnis sind möglich. Das FDP-geführte Justizministerium will die Regeln jetzt lockern, zumindest dann, wenn keine Personen zu Schaden kommen. So soll eine"undifferenzierte Kriminalisierung des Unfallverursachers" beseitigt werden.
Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht ohne Personenschaden künftig nicht mehr als Straftat behandeln. Wer bei einem Autounfall lediglich einen Sachschaden anrichtet und flüchtet, soll nur noch eine Ordnungswidrigkeit begehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Bislang werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, "am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben", heißt es in dem Ministeriums-Papier.
"Vor diesem Hintergrund gibt es umgekehrt aber gute Argumente dafür, von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen", heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs, in dem die Unfallflucht geregelt ist, durchbreche nämlich das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung".
Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringt das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel.
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