Feste Größe von 630 Abgeordneten: Ampel: Bundestags-Schrumpfung soll geringer ausfallen
Der Bundestag soll nach der nächsten Wahl von derzeit 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete schrumpfen - und damit nicht ganz so stark wie ursprünglich geplant. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen.
Diese Zahl wird nun auf den letzten Metern noch einmal erhöht, um die Zahl "verwaister Wahlkreise" zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Die Reform soll am Donnerstag oder Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Über die Reform wird seit Jahren diskutiert, weil die Mitgliederzahl des Bundestags zuletzt immer weiter gewachsen ist. 2021 erreichte sie die Rekordgröße von 736 Abgeordneten. Der Grund ist das deutsche Wahlsystem mit seinen zwei Stimmen. Mit der ersten kann man in seinem Wahlkreis - davon gibt es 299 - eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten direkt wählen. Über die Zweitstimme berechnet sich der Anteil der Sitze, den eine Partei im Bundestag bekommt.
Die anderen Parteien erhalten dafür wiederum Ausgleichsmandate. Beides soll nun wegfallen. Der Bundestag wird damit eine gesetzlich festgelegte Größe von 630 Abgeordneten haben. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate statt wie ursprünglich vorgesehen 299 über die Landeslisten vergeben.
Auf jeden Fall spart die Schrumpfkur Steuergelder, die für Abgeordnetendiäten, Mitarbeiter, Büros und Reisen anfallen. Im Haushalt 2023 werden für den Bundestag Kosten von insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro veranschlagt. 2018 waren es 974 Millionen Euro, 2016 laut Bundesfinanzministerium noch rund 857 Millionen Euro.
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