ALG 1: Wird das Arbeitslosengeld aus dem Brutto- oder Netto-Gehalt berechnet?

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ALG 1: Wird das Arbeitslosengeld aus dem Brutto- oder Netto-Gehalt berechnet?
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Wer seinen Anstellung verliert, erhält in Deutschland oft Arbeitslosengeld. Doch wie berechnet man die Höhe davon? Vom Brutto- oder vom Nettogehalt?

ALG 1: Wird das Arbeitslosengeld aus dem Brutto- oder Netto-Gehalt berechnet?Wer seinen Anstellung verliert, erhält in Deutschland oft Arbeitslosengeld . Doch wie berechnet man die Höhe davon? Vom Brutto- oder vom Nettogehalt ?und erhält von der Arbeitslosenversicherung bis zu 67 Prozent seines bisherigen Gehalts.

Übrigens: Nicht alle Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, kommen fürs ALG 1 in Frage. Tatsächlich müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein wie dieAuf diese Frage gibt es einen einfache und eine komplizierte Antwort. Die einfache zuerst: Die Grundlage, auf der das Arbeitslosengeld berechnet wird, ist das Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate.

Jetzt die komplizierte Antwort: Die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeldes hängt allerdings nicht nur vom Brutto-Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate ab. Auch andere Faktoren werden bei der Rechnung berücksichtigt. Dazu zählen etwa:Die tatsächliche Höhe seines Arbeitslosengeldes zu berechnen, ist gar nicht so einfach. Denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Von dem Bemessungsentgelt werden im nächsten Schritt die Lohnsteuer, ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent und eventuell der Solidaritätszuschlag abgezogen.Der Betrag kann sich auf 67 Prozent erhöhen, wenn man ein Kind hat. Wem jetzt der Kopf raucht, der braucht nicht zu verzweifeln. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit findet man ein

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