afd bei der bürgerschaftswahl in der stadt bremen nicht dabei

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Der Landeswahlausschuss berät heute über die Zulassung von AfD-Listen für die Bremer Bürgerschaftswahl. Für die Stadt Bremen bleibt der Ausschluss der Partei von der Wahl bestehen.

in der Stadt Bremen nicht auf dem Wahlzettel stehen. Der entschied der Landeswahlausschuss am Donnerstag. Zunächst wies der Ausschuss die Beschwerde des Notvorstands der AfD um Heiner Löhmann zurück. Dieser hatte argumentiert, der einzig rechtmäßige Vorstand zu sein, wie ein parteiinternes Bundesschiedsgericht bestätigt habe.

Der Rumpfvorstand um Sergej Minich hatte seinerseits Beschwerde gegen den Ausschluss durch den Wahlausschuss eingelegt und sieht sich aufgrund eines Anerkenntnisurteils des Landgerichts Berlin vom 16. März als der vertretungsbefugte Vorstand für die AfD Bremen. Auch diese Beschwerde wies der Wahlausschuss zurück. Denn im Urteil des Landgerichts Berlin könne eine Überprüfung des Beschlusses des Bundesschiedsgerichts vom 19.

Die Bremer AfD ist seit Längerem zerstritten und teilt sich in zwei konkurrierende Lager. Es gibt zwei Landesvorstände, die jeweils für sich beanspruchen, der einzige rechtmäßige Vorstand zu sein: einerseits der sogenannte Rumpfvorstand um Sergej Minich, unterstützt durch den Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Fabian Jacobi, andererseits ein sogenannter Notvorstand um Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

In Bremerhaven hatte die AfD nur einen Vorschlag eingereicht und wurde zur Wahl zugelassen. Allerdings ist auch dort unklar, welcher Vorstand für den AfD-Landesvorstand sprechen darf. Deshalb hatte der Wahlbereichsleiter Bremerhaven Beschwerde gegen den Beschluss seines eigenen Wahlbereichsausschusses eingelegt. Die fünfte Beschwerde kam von der Bremer Wahlbereichsleiterin. Darin geht es um die Zulassung einer Liste der AfD im Beiratsbereich Burglesum.

Alle Beschlüsse die AfD betreffend waren damit angefochten, so dass der Landeswahlausschuss neu entscheiden musste. Nach der Entscheidung vom Donnerstag sei der Rechtsweg ausgeschöpft, sagte eine Sprecherin der Wahlleitung. Sollte die AfD mit dem Beschluss nicht einverstanden sein, müsste sie die Wahl anfechten. Das gehe aber erst nach der Bürgerschaftswahl am 14. Mai.

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