Abgasbetrug: Staatsanwalt legt Revision gegen Hatz-Urteil ein AbgasSkandal Audi
Die Staatsanwaltschaft München hat Revision gegen die Bewährungsstrafe für den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, eingelegt. Die Bewährungsstrafen für den ehemaligen Vorstandschef Rupert Stadler und einen Ingenieur sind dagegen rechtskräftig: In ihrem Fall akzeptiere die Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts München, sagte Staatsanwalt Matthias Enzler.
Er veranlasste die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht jedoch auf der Straße. Damit sparten sich die Autohersteller den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung. Die Anklage hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte bis Juni 2018 neun Monate in Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen.
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