Der junge Mann schlug einen Trafikanten bewusstlos und trat im Anschluss noch gegen seinen Kopf. Er bestritt, dass er ihn habe töten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 21-Jähriger ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am 4. Jänner 2023 in einer U-Bahn-Garnitur einen 63 Jahre alten Fahrgast k. o. geschlagen haben und dem bewusstlos am Boden liegenden Mann wiederholt auf den Kopf und auf die Brust gesprungen sein. Zusätzlich wurde der junge Mann in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten sei es „einfach um die Vernichtung des Gegenübers, das Ausleben der Aggressionen“ gegangen, sagte der psychiatrische Sachverständigebei der Erörterung seines Gutachtens. Der Angeklagte bekräftigte dagegen in seinem Schlusswort: „Ich weiß hundertprozentig, ich wollte niemanden umbringen.“ Die Geschworenen sahen das mehrheitlich anders, der Schuldspruch fiel im zentralen Punkt der Anklage mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage aus.
Der 21-Jährige hatte am 4. Jänner in der U3 den 63 Jahre alten Mann - ein Trafikant, der sich am Heimweg von der Arbeit befand - in der U3 zunächst mit Faustschlägen ins Gesicht bewusstlos geschlagen. Dieser hatte ihn davor gebeten, nicht so breit dazusitzen, um neben ihm Platz nehmen zu können. Danach stampfte er mit voller Wucht auf den Kopf und den Oberkörper des hilflos am Rücken Liegenden ein.
Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung mit länger dauernder Erinnerungslücke, einen Bruch des Brustbeines, Brüche des rechten Schlüsselbeines und der ersten rechten Rippe, eine Fraktur des Nasenbeins mit Eindrückung des linken Anteils der Nasenbeinpyramide sowie Prellungen und Blutunterlaufungen im gesamten Kopf- und Gesichtsbereich.Die Staatsanwaltschaft ging von - zumindest bedingtem - Tötungsvorsatz aus.
Das im Ermittlungsverfahren eingeholte psychiatrische Gutachten bescheinigt dem jungen Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, die „nachhaltig und anhaltend“ sei, wie der Sachverständige nun den Geschworenen darlegte.
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