Ein Student aus Wien fuhr aus dem 19. Bezirk Richtung Tulln und überfiel eine Tankstelle in Königstetten, einen ADEG in St. Andrä-Wördern und einen PENNY-Markt in Zeiselmauer. Bewaffnet war er mit einer Schreckschusspistole. Nun muss er ein Jahr hinter Gitter.
Ein 20-jähriger Wiener machte sich an einem Morgen im letzten November auf nach Niederösterreich. Am Weg dorthin soll er fremde Kennzeichen gestohlen und an seinem Auto montiert haben. Sein erster Stopp war Königstetten, wo er versuchte, eine Tankstelle auszurauben. Dort soll er der Kassiererin eine Schreckschusspistole vorgehalten und Geld aus der Kassa verlangt haben. Als er jedoch bemerkte, dass sich der Lebensgefährte der Frau im Hinterzimmer befand, flüchtete er.
Knapp eine halbe Stunde später betrat der Student einen ADEG in St. Andrä-Wördern. Er tat zuerst so, als würde er Schokolade kaufen wollen, an der Kassa soll er jedoch der Kassiererin die Waffe, die er am Gürtel trug, gezeigt und wieder Geld verlangt haben. Die Frau gab ihm 1.930 Euro und der Angeklagte flüchtete wieder.
Wiederum zehn Minuten später machte der 20-Jährige seinen letzten Stopp in einer Penny-Filiale in Zeiselmauer. Auch dort soll er dem Kassierer die Waffe vorgehalten und ihm angewiesen haben, ihm Geld zu geben. In diesem Supermarkt erbeutete er 1.330 Euro. Danach begab er sich ein letztes Mal auf die Flucht, auf der Hauptstraße bemerkte er aber Polizeiautos. Daraufhin versteckte er sich für ein paar Stunden in einem Heuschuppen und wurde letztendlich gefasst.
Die Opfer beschrieben den Angeklagten als etwas nervös, aber nicht aggressiv. Eine der Kassiererinnen erklärte:"Ich habe mich vor der Waffe gefürchtet, aber nicht vor der Person." Weiters meinte sie:"Ich habe mir gedacht, das ist nicht echt. Ich habe ihn gefragt, ob er das ernst meint." Der junge Mann zeigte sich geständig und bekannte sich schuldig. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, wovon zwei bedingt nachgesehen wurden. Außerdem muss er 500 Euro Schmerzensgeld an ein Opfer zahlen. Weiters bekam er die Weisung, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Das erbeutete Geld konnte sicher gestellt werden und geht an die Geschäfte zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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